JudikaturVwGH

Ra 2021/15/0035 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2022

Säumnisbeschwerden im Sinne des § 284 BAO sind beim VwG einzubringen; beim Finanzamt eingebrachte Säumnisbeschwerden sind dem VwG weiterzuleiten.

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