Ro 2021/15/0005 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Fahrtkosten zu einem Wohnheim für beeinträchtigte Menschen sind - wenn sie nicht unter § 5 Abs. 3 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen (Behindertenwerkstätte) subsumiert werden können - als Kosten der Heilbehandlung anzusehen, weil sie einem positiven therapeutischen Zweck dienen (vgl. VfGH 22.9.2016, E 2556/2015). Dabei ergibt sich der positive therapeutische Zweck aus der institutionalisierten und professionellen Betreuung im Wohnheim für Menschen mit Beeinträchtigungen.