Ro 2021/15/0005 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Fahrtkosten zu Sonderschulen für behinderte Menschen fallen unter die Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, weil das Schulgeld für derartige Schulen von § 5 Abs. 3 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen erfasst ist (vgl. VwGH 20.5.2010, 2007/15/0309).