JudikaturVwGH

Ro 2021/13/0029 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2022

Beteiligungen auch an bloß vermögensverwaltenden Personengesellschaften gelten als aliquote Beteiligung an jedem Wirtschaftsgut des Beteiligungsunternehmens. Eine Veräußerung der Beteiligung gilt daher als aliquote Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter.

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