Ra 2021/11/0095 1 – Vwgh Rechtssatz
Nach der Judikatur des VwGH ist die Auskunftspflicht (hier nach dem OÖ Auskunftspflicht-und DatenschutzG 2000) nicht dazu geeignet, eine Akteneinsicht durchzusetzen (vgl. VwGH 25.5.2020, Ra 2020/11/0031, mwN).
…Rückzahlung dieser Beträge vornehmen müsse bzw. eine bescheidmäßige Rückforderung dieser Beträge unterbleibe (vgl. in diesem Sinne etwa VwGH 16.12.2020, Ra 2020/11/0095; 25.9.2019, Ra 2018/06/0171, jeweils mwN). 6 Da sich die Revision schon aus diesem Grund als nicht zulässig erweist, war sie gemäß § 34…
…Es müssen Tatsachen vorgebracht werden, auf die mit hoher Wahrscheinlichkeit zutrifft, dass sie im wiederaufzunehmenden Verfahren zu einer anderen Entscheidung geführt hätten (vgl. VwGH 01.03.2022, Ra 2021/11/0023). Für die Beurteilung der Frage, ob einem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben ist, sind allein die innerhalb der Frist des § 69 Abs. 2 AVG vorgebrachten Wiederaufnahmegründe…
…Es müssen Tatsachen vorgebracht werden, auf die mit hoher Wahrscheinlichkeit zutrifft, dass sie im wiederaufzunehmenden Verfahren zu einer anderen Entscheidung geführt hätten (vgl. VwGH 01.03.2022, Ra 2021/11/0023). Das Vorbringen des Antragstellers zur Begründung seines Antrages lässt sich unter keine der in der Bestimmung des § 32 Abs. 1 VwGVG angeführten Gründe…
…formellen Klaglosstellung liegt u.a. dann vor, wenn die angefochtene Entscheidung bereits aus dem Rechtsbestand beseitigt wurde (vgl. etwa VwGH 15.11.2022, Ro 2021/11/0004, mwN). 4 Der Auffassung, dass fallbezogen im Hinblick auf das aufhebende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Oktober 2025, Ra 2025…
…asylrelevante Verfolgung droht und ob ihm - sollte dies der Fall sein - im Herkunftsstaat außerhalb der Heimatregion eine innerstaatliche Fluchtalternative offensteht (vgl. etwa VwGH 25.08.2022, Zl. Ra 2021/19/0442). Zur Bestimmung der Heimatregion kommt in diesem Sinn der Frage maßgebliche Bedeutung zu, wie stark die Bindungen des Asylwerbers an ein bestimmtes Gebiet…
… ihrem Nachteil von Bedeutung sein könnten, und ihr aus diesem Grund eine Stellungnahme hiezu zu ermöglichen (vgl. VwGH 29.01.2021, Ra 2021/14/0011; 28.06.2018, Ra 2017/19/0447, mwN). Ad 1.1.1 Identität und Herkunftsstaat: Das Bundesamt stellte die Identität auf Grund bei der Behörde vorgelegter Identitätsdokumente fest. Die Herkunft ergibt sich plausibel au…
…Datum2*** und der Erlassung des Haftungsbescheides liegt somit nur knapp ein halbes Jahr. Darin ist noch kein langer Zeitraum zu erblicken (vgl. etwa VwGH 15.6.2023, Ra 2021/13/0156 ; VwGH 28.6.2016, 2013/17/0829 ). Die vom Beschwerdeführer (bedauerlicherweise) aufgezeigte schwierige persönliche und finanzielle Situation, steht in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung…
…Primärschuldnerin im Dezember 2013 und der Erlassung des Haftungsbescheides liegen knapp 3 Jahre. Darin ist noch kein langer Zeitraum zu sehen (vgl. etwa VwGH 15.6.2023, Ra 2021/13/0156 ; VwGH 28.6.2016, 2013/17/0829 ). Vom Beschwerdeführer wurden darüber hinaus keine Gründe vorgebracht, die bei Abwägung von Zweckmäßigkeit und Billigkeit eine andere Ermessensübung…
…rem Nachteil von Bedeutung sein könnten, und ihr aus diesem Grund eine Stellungnahme hiezu zu ermöglichen (vgl. VwGH 29.01.2021, Ra 2021/14/0011; 28.06.2018, Ra 2017/19/0447, mwN). Ad 1.1.1 Identität und Herkunftsstaat: Das Bundesamt stellte die Identität auf Grund bei der Behörde vorgelegter Identitätsdokumente fest. Da dem Bundesverwaltungsgericht selbst ke…
…Gründe, die zur Zulässigkeit der Revision hätten führen können, aufzugreifen (vgl. VwGH 14.10.2022, Ra 2022/10/0122; 29.9.2022, Ra 2022/10/0095; 31.7.2020, Ra 2020/10/0073). 8 In der gesonderten Zulässigkeitsbegründung ist konkret darzulegen, in welchen Punkten die angefochtene Entscheidung von welcher Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht bzw…
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