JudikaturVwGH

Ra 2021/10/0075 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 2022

Die Verfolgungshandlung ist einer berichtigenden Auslegung - mag auch bei der Angabe der Tatzeit ein Schreibfehler unterlaufen sein - nicht zugänglich.

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