Ra 2021/04/0010 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Ob die angebotene gewerbliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde, ist nicht von Relevanz, weil bereits das Anbieten der den Gegenstand des Gewerbes bildenden Tätigkeit der Ausübung des Gewerbes gleichzuhalten ist (vgl. VwGH 30.12.2016, Ro 2016/04/0056, Rn. 9).