JudikaturVwGH

Ro 2020/15/0011 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 2021

Die von der Gemeinde zu erbringende, für die Verwertung der Liegenschaft der Rechtsvorgängerin des Erstrevisionswerbers wesentliche "Leistung" ist ein einseitiger Hoheitsakt (Änderung der Flächenwidmung). Dieser kann aber - auch wenn die landesgesetzlichen Regelungen privatwirtschaftliche Maßnahmen zur Baulandsicherung vorsehen (§ 15 Abs. 2 und § 16 OÖ ROG 1994) - kein Rechtsverhältnis begründen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht würden (vgl. EuGH C-528/19, Rn. 49).

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