JudikaturVwGH

Ra 2020/13/0095 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
02. Dezember 2020

Dem Bundesfinanzgericht ist in Ermessensfragen volle Kognition eingeräumt (vgl. zuletzt VwGH 8.9.2020, Ra 2020/13/0029, mwN). Allfällige Mängel der Ermessensübung durch die Verwaltungsbehörde sind daher insoweit nicht von Bedeutung.

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