Ra 2020/13/0095 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Dem Bundesfinanzgericht ist in Ermessensfragen volle Kognition eingeräumt (vgl. zuletzt VwGH 8.9.2020, Ra 2020/13/0029, mwN). Allfällige Mängel der Ermessensübung durch die Verwaltungsbehörde sind daher insoweit nicht von Bedeutung.