JudikaturVwGH

Ra 2020/02/0012 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
03. Februar 2020

Die Beurteilung, ob einem Tier iSd § 5 Abs. 1 TierschutzG 2005 "ungerechtfertigte" Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt wurden, ist im jeweiligen Einzelfall aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in der Auslegung durch die Rechtsprechung des VwGH vorzunehmen.

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