Ra 2020/02/0012 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Frage, ob einem Tier eine Tierquälerei iSd § 5 Abs. 1 TierschutzG 2005 zugefügt wurde, ist auf sachkundiger Ebene zu klären, zumal es nach dem Wortlaut des Gesetzes darauf ankommt, dass einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird (vgl. VwGH 29.4.2013, 2009/02/0024).