JudikaturVwGH

Ro 2019/17/0002 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2021

Mit der Aufforderung zur Einstellung des Spielbetriebs bei sonstiger Betriebsschließung wird das Verwaltungsverfahren "Betriebsschließung" im Sinne des § 56a Abs. 1 GSpG eingeleitet (vgl. etwa VwGH 30.3.2016, Ra 2016/09/0023, mwN). Diese Aufforderung hat der eigentlichen Betriebsschließung voranzugehen und bildet eine Tatbestandsvoraussetzung für deren Verfügung. Sie ist an den "Verfügungsberechtigten" (vgl. etwa VwGH 24.2.2014, 2013/17/0516, mwN) zu richten. Darunter ist jedenfalls der Betriebsinhaber zum Zeitpunkt der Aufforderung zu verstehen. Dies entspricht auch dem hg. Erkenntnis vom 30. März 2016, Ro 2016/09/0002, wonach jede Anordnung an den (Inhaber des) zu schließenden "Betrieb(s)" zu richten ist.

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