Ra 2019/15/0005 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Dass das gegenständliche Rechtsmittel textlich an ein anderes Organ als an die Berufungsbehörde gerichtet war, hat auf die Rechtzeitigkeit der Berufung keinen Einfluss, solange die Einbringungsstelle rechtzeitig erreicht worden ist (vgl. VwGH 3.8.2016, Ro 2016/07/0008, mwN, sowie 19.12.2018, Ro 2016/06/0019).