JudikaturVwGH

Ra 2019/08/0133 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2021

Als Tätigkeit, bei der im Sinn des § 25 Abs. 2 AlVG eine Betretung erfolgen kann, sind bei Dienstverhältnissen jedenfalls Verrichtungen anzusehen, die in die Arbeitszeit fallen. Dazu zählen etwa im Sinn des § 20b AZG grundsätzlich auch Dienstreisen (vgl. insoweit RIS-Justiz RS0021607) bzw. die Arbeitsbereitschaft an einem vom Dienstgeber bestimmten Ort (vgl. RIS-Justiz RS0051351).

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