JudikaturVwGH

Ra 2019/08/0114 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
06. Mai 2020

Ein Verbot der reformatio in peius (Verschlechterungsverbot) gibt es im Beschwerdeverfahren nach dem VwGVG nicht (vgl. VwGH 9.9.2019, Ro 2016/08/0009, mwN; vgl. etwa auch zur Abänderung der Dauer eines Führerscheinentzuges VwGH 9.9.2014, Ra 2014/11/0044). (Weiters Ausführungen, dass dies auch für das Verhältnis der Beschwerdevorentscheidung zum Ausgangsbescheid Geltung hat und etwas anderes gemäß § 42 VwGVG lediglich in Verwaltungsstrafverfahren gilt)

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