Ra 2018/18/0295 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Hat der VwGH mit dem vorliegenden Erkenntnis der Rechtsanschauung des EuGH im Urteil Ahmed, C-369/17, und damit seiner Verpflichtung zur Durchsetzung des Unionsrechts Rechnung getragen, bedurfte es keiner Befassung eines verstärkten Senates infolge des Abgehens von einer früheren Rechtsprechung (vgl. VwGH 24.4.2013, 2011/17/0156, mwN).