JudikaturVwGH

Ro 2018/13/0011 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2021

Ist die Revisionswerberin (hier eine in Irland ansässige Public Limited Company) nach österreichischem Steuerrecht als Körperschaft zu werten, ist die Frage nach der Einkünftezurechnung zu beantworten. Soweit es um Passiveinkünfte in Form von Kapitaleinkünften geht, wird die Einkünftezurechnung mit der Frage des wirtschaftlichen Eigentums am Kapitalvermögen zusammenhängen (siehe dazu etwa VwGH 25.2.2015, 2011/13/0003; 25.3.2015, 2012/13/0033). Führt der Typenvergleich zum Ergebnis, dass die Revisionswerberin nach österreichischem Steuerrecht mit einer Körperschaft vergleichbar ist und sind die Einkünfte nach den allgemeinen Grundsätzen der Einkünftezurechnung solche der Revisionswerberin, stellt sich die Frage nach der Anwendung des § 42 InvFG 1993. Dabei geht es dann darum, ob (erst) die Vorschriften des InvFG 1993 eine Zurechnung der hier in Rede stehenden Einkünfte an die hinter der Revisionswerberin stehenden natürlichen Personen bewirken.

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