JudikaturVwGH

Ro 2018/01/0017 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2018

Bei der gewaltsamen Türöffnung handelte es sich lediglich um eine Modalität der Hausdurchsuchung, welche keine vor dem Verwaltungsgericht selbstständig bekämpfbare Maßnahme (im Zuge einer Maßnahmenbeschwerde) darstellte.

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