JudikaturVwGH

Ra 2017/20/0095 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2017

Bei der Beurteilung, ob eine konkrete Unterschrift lesbar ist oder nicht, handelt es sich um eine einzelfallbezogene Frage, die nur dann revisibel ist, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Weise erfolgt ist (Hinweis B vom 7. Oktober 2016, Ra 2016/08/0147). Nichts anderes gilt für die Beurteilung, ob ein Schriftgebilde entsprechend charakteritische Merkmale aufweist und daher als Unterschrift anzusehen ist.

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