JudikaturVwGH

Ra 2017/16/0030 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2017

Für die Qualifikation als Berufsausbildung kommt es nicht darauf an, ob die schulische oder kursmäßige Ausbildung berufsbegleitend organisiert ist. Der zeitlichen Gestaltung und Verteilung einer Ausbildung einschließlich der erforderlichen Vorbereitungs- und Lernzeit kommt Indizwirkung für die zeitliche Inanspruchnahme zu (vgl. das Erkenntnis vom 27. September 2012, 2010/16/0013 = VwSlg 8751 F/2012).

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