JudikaturVwGH

Ra 2015/22/0026 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2015

Einem inländischen Aufenthalt von weniger als fünf Jahren kommt für sich betrachtet noch keine maßgebliche Bedeutung hinsichtlich der durchzuführenden Interessenabwägung zu (Hinweis E 10. November 2010, 2008/22/0777).

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