Ra 2015/22/0026 2 – Vwgh Rechtssatz
Einem inländischen Aufenthalt von weniger als fünf Jahren kommt für sich betrachtet noch keine maßgebliche Bedeutung hinsichtlich der durchzuführenden Interessenabwägung zu (Hinweis E 10. November 2010, 2008/22/0777).
…der Aufenthalt bloß auf einer vorläufigen Berechtigung beruhe und der Fremde somit nicht davon ausgehen dürfe, er könne dauerhaft im Bundesgebiet bleiben (vgl. VwGH 23.6.2015, Ra 2015/22/0026). Der EGMR berücksichtigt auch, inwieweit noch ein Bezug des Ausländers zu dem Staat seiner Staatsangehörigkeit besteht (vgl. EGMR vom 26.3.1992 im Fall Beldjondi). Im konkreten…
…von weniger als fünf Jahren kam für sich betrachtet noch keine maßgebliche Bedeutung hinsichtlich der durchzuführenden Interessenabwägung zu (VwGH 15.03.2016, Ra 2016/19/0031; 23.06.2015, Ra 2015/22/0026). 3.4.3.2. Abwägung im gegenständlichen Fall: Der Beschwerdeführer hat in Österreich weder Verwandte noch Familienangehörige, weshalb die Erlassung einer Rückkehrentscheidung keinen ungerechtfertigten Eingriff in sein Familienleben…
…betrachtet noch keine maßgebliche Bedeutung für die durchzuführende Interessenabwägung zu (vgl. VwGH vom 23.10.2019, Zl. Ra 2019/19/0289 mit Hinweis auf VwGH vom 21.01.2016, Ra 2015/22/0119; vom 10.05.2016, Ra 2015/22/0158 und 15.03.2016, Ra 2016/19/0031). Angesichts der genannten freiwilligen Ausreise 2021 nach Deutschland und zumal der Aufenthalt…
…in Österreich, derart fortgeschritten, dass in seinem Fall sein Interesse an einem Weiterverbleib in Österreich die entgegenstehenden öffentlichen Interessen überwiegen würden (s VwGH 23.06.2015, Ra 2015/22/0026, mwN, wonach einem inländischen Aufenthalt von weniger als fünf Jahren für sich betrachtet noch keine maßgebliche Bedeutung hinsichtlich der durchzuführenden Interessenabwägung zukomme). Der Beschwerdeführer hat…
Abs. 8 AVG ergibt, dass nicht bereits die Modifizierung der "Sache", sondern erst die Änderung ihres "Wesens" unzulässig ist (vgl. E 16. September 2015, Ro 2015/22/0026 ). Der Umstieg von einem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach den §§ 55 bis 57 AsylG 2005 auf einen Antrag auf Erteilung eines anderen…
…06/0124; 20.12.2016, Ra 2016/03/0113; 26.1.2017, Ra 2016/07/0061); also etwa wenn das Verfahren ausschließlich nicht übermäßig komplexe Rechtsfragen (vgl VwGH 16.11.2015, Ra 2015/12/0026; 21. 12. 2016, Ra 2016/04/0117 mwN aus der Rsp des EGMR) oder nur hochtechnische (Sachverhalts-)Fragen (vgl VwGH 18.10.2016, Ro 2015/03/0029…
…Verweigerung der Befürwortung) des Regionalbeirates zu prüfen haben (vgl VfGH 22.9.2017, E503/2016 mwN; 24.11.2017, E2936/2016; vgl zum Anhörungsrecht auch VwGH 17.12.2015, Ro 2015/08/0026; 9.3.2016, Ra 2016/08/0045). Demzufolge dürfte das Bundesverwaltungsgericht umfassend prüfen müssen, ob die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Beschäftigung zulässt (Arbeitsmarktprüfung), ob der Bewilligungserteilung…
…ingen. Es handelt sich daher um ein erst sehr spät im Verfahren vorgebrachtes Vorbringen (vgl. 28.01.2016, Ra 2015/21/0199), was für sich alleine bereits die mangelnde Glaubwürdigkeit des Vorbringens indiziert. Zudem deuten mehrere Ungereimtheiten auf ein konstruiertes Vorbringen hin. Der Erstbeschwerdeführer gab im Wesentlichen an, dass er gemeinsam mit seinem Vater Mitglieder für die…
…müssen. Wenn ein Fall des § 8 ZustG vorliegt, ist § 25 ZustG infolge seiner Subsidiarität zu § 8 ZustG nicht anzuwenden (vgl. VwGH 12.03.2024, Ra 2023/22/0099). Entgegen der Annahme der belangten Behörde erwies sich die Zustellung des Bescheides vom 10.04.2024 durch öffentliche Bekanntmachung daher als nicht wirksam und erfolgte eine…
…wenn die Behörde die Unzulässigkeit der Beschwerde nicht wahrgenommen und eine meritorische - den Ausgangsbescheid aufhebende oder abändernde - Beschwerdevorentscheidung erlassen haben sollte (vgl. VwGH 17.12.2015, Ro 2015/08/0026 ). Zur Zurückweisung der Beschwerde Die maßgeblichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Verfahren der Verwaltungsgerichte ( Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG ) idgF lauten wie folgt: Gemäß § 7 Abs…
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