JudikaturVwGH

Ro 2015/12/0003 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2015

§ 28 Abs. 5 VwGVG 2014 regelt Rechtsfolgen von Bescheidaufhebungen durch das VwG, bietet jedoch im Fall der Ergänzungsbedürftigkeit des Sachverhaltes keine von § 28 Abs. 3 VwGVG 2014 unabhängige Rechtsgrundlage für eine Bescheidaufhebung durch das VwG zwecks Eröffnung einer neuen Entscheidungsmöglichkeit durch die Verwaltungsbehörde.

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