Ra 2015/08/0038 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Zurückverweisung der Sache ist nicht geboten, um der Partei einen effektiven Rechtsschutz in einem Rechtsmittelverfahren zu ermöglichen, ist doch ein solcher jedenfalls gewährleistet (vgl. VwGH 19.1.2017, Ro 2014/08/0082).