JudikaturVwGH

Ra 2015/08/0038 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
11. April 2018

Die Zurückverweisung der Sache ist nicht geboten, um der Partei einen effektiven Rechtsschutz in einem Rechtsmittelverfahren zu ermöglichen, ist doch ein solcher jedenfalls gewährleistet (vgl. VwGH 19.1.2017, Ro 2014/08/0082).

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