RS0126467 – OGH Rechtssatz
Enthält die Ladung der Parteienvertreter zur ausgeschriebenen mündlichen Streitverhandlung den Beisatz: „Gegenstand: Gutachtenserörterung …; Fragenliste scheint tunlich, ...“ und werden daraufhin mit Schriftsatz vier Fragen an den Sachverständigen zur Beantwortung in der kommenden mündlichen Streitverhandlung bekannt gegeben, so handelt es sich dabei um einen vom Gericht aufgetragenen Schriftsatz gemäß TP 3 A I. 1. lit d.