JudikaturOGH

RS0120029 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2023

Die Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zur Nachholung der Anwaltsfertigung ist entbehrlich, wenn ein absolut unzulässiges Rechtsmittel vorliegt, könnte doch dieses durch eine fachkundige Vertretung der Partei nicht zulässig werden.

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