JudikaturOGH

RS0112499 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. März 2025

Dem Delegierungsantrag ist stattzugeben, ohne dass zuvor dem Erstgericht noch eine Erklärung nach § 31 Abs 3 JN abzufordern gewesen wäre, wenn die Entscheidung über den Antrag keiner weiteren "Aufklärung" im Sinne des Gesetzes bedarf und sich das Erstgericht zu dem bereits bekannten, schon eindeutig für eine Delegierung aus Zweckmäßigkeit sprechenden Akteninhalt hätte äußern können.

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