Übersicht der Entscheidungen zu § 17 AngG
I Allgemeines
II Geltungsbereich; Hinweis auf § 1 UrlG
III Erwerb, Ausmaß und Berechnung des Urlaubsanspruches
IV Urlaubsentgelt
V Verbrauch des Urlaubs bei aufrechtem Dienstverhältnis
VI Verbrauch des Urlaubs bei Auflösung des Dienstverhältnisses und Urlaubsentschädigung
Art. 1 § 17 AngG · AngG · Angestelltengesetz
Art. 1 § 17 Urlaub
…§ 17. Dem Angestellten gebührt in jedem Dienstjahr ein ununterbrochener Urlaub, auf den die Vorschriften des Art. I Abschnitt 1 des Bundesgesetzes vom 7. Juli…
§ 17 BBU-G · BBU-G · BBU-Errichtungsgesetz
§ 17 Vertragsbedienstete
…§ 17. (1) Vertragsbedienstete, die am Tag vor Beginn der Wahrnehmung der in § 2 Abs. 1 Z 1 festgelegten Aufgabe dem Personalstand des…
§ 21 Rechtsgrundlagen der Arbeitsverhältnisse
…§ 21. (1) Auf alle Arbeitsverhältnisse zur Bundesagentur ist, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, das AngG anzuwenden. (2) Die Bundesagentur ist als Arbeitgeberin für ihre Arbeitnehmer im Sinne des § 4 ArbVG kollektivvertragsfähig. (3) Vor Abschluss des Kollektivvertrages ist die…
§ 14 BMSVG · BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
§ 14 Anspruch auf Abfertigung
…1) Der Anwartschaftsberechtigte hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen die BV-Kasse Anspruch auf eine Abfertigung. (2) Der Anspruch auf eine Verfügung nach § 17 Abs. 1 über die Abfertigung besteht nicht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1. durch Kündigung durch den Anwartschaftsberechtigten, ausgenommen bei Kündigung während einer Teilzeitbeschäftigung nach…
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