RS0102682 – OGH Rechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 905 ABGB
I Abs 1: A Hol- und Bringschulden
B Währungs- und Devisenrecht
C Erfüllungsort
D Wertpapiere
E Belegenheit
II Abs 2: A Allgemeines
B Post- und Banküberweisungen
…2 ABGB wäre für die Klägerin nichts zu gewinnen, weil bei einer Geld-Schickschuld der Absendungsort gesetzlicher Erfüllungsort bleibt (E 23 u. 24 zu § 905 ABGB MGA34). Den diesbezüglich gegenteiligen Rekursausführungen ist sohin der Boden entzogen. Gleiches gilt für die Ausführungen im Rekurs, wonach die in der Mahnklage gewählte Angabe zur…
Die Vorschrift des § 905 Abs 2 ABGB enthält nachgiebiges Recht. Den Parteien bleibt es unbenommen, eine davon abweichende Vereinbarung zu treffen (siehe hiezu SZ 32/85).…
Übersicht der Entscheidungen zu § 905 ABGB I Abs 1: A Hol- und Bringschulden B Währungs- und Devisenrecht C Erfüllungsort D Wertpapiere E Belegenheit II Abs 2: A Allgemeines B Post- und…
Zur Anwendung des § 905 Abs 2 ABGB bei teilweiser Schadensgutmachung durch Erlag einer Geldsumme bei der Strafbehörde, wenn eine Währungsänderung eintritt, bevor der Betrag dem Beschädigten zugute kommt.…
Lieferung "frei Haus" enthält eine Vereinbarung der Streitteile im Sinne des § 905 Abs 1 ABGB über den Ort, an dem die Klägerin ihre Verkäuferpflicht zu erfüllen hat.…
Auch unter Berücksichtigung der RL 2000/35/EG liegt der gesetzliche Erfüllungsort einer Geldschuld nach § 905 ABGB weiterhin beim Schuldner; dies gilt auch für die Anwendung von Art 5 Nr 1 lit a EuGVVO.…
Einschulung und Einweisung des Personals des Bestellers bei einem Softwarevertrag hat, wie sich aus der Natur und dem Zweck dieser Nebenleistung im Sinne des § 905 Abs 1 ABGB ergibt, im Betrieb des Bestellers, in dem die zu bedienende EDV - Anlage eingesetzt wird, zu erfolgen.…
Die Republik Österreich hat nur die mit der Überweisung gemäß § 18 Abs 4 VBG 1948 in Verbindung mit § 905 Abs 2 ABGB verbundenen Kosten zu tragen. Dazu gehören nicht die mit der Führung des Gehaltskontos und mit der Abhebung der Geldleistung verbundenen Spesen (Kosten). Diese sind vielmehr…
sich von den übrigen Parteienvereinbarungen deutlich abhebenden, bestimmten, direkt auf die Festlegung eines Erfüllungsortes gerichteten Vereinbarung der Erfüllungsort auf Grund materiellrechtlicher Vorschriften, zB gemäß § 905 ABGB aus der Natur des Geschäftes, ermittelt werden muss.…
Nach der Gefahrtragungsregel des § 905 Abs 2 ABGB trägt der Schuldner bis zur Zahlung in der vereinbarten Weise die Gefahr des zufälligen Verlustes (worunter auch der Fall einer Veruntreuung durch den Treuhänder subsumiert…
…der Natur oder dem Zweck des Geschäfts bestimmen, ist an dem Ort zu leisten, wo der Schuldner zur Zeit des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz hatte (§ 905 Abs 1 ABGB). Es steht außer Zweifel, dass mit der gegenständlichen Klausel eben kein bestimmter Erfüllungsort vereinbart wurde, sondern es dem Leasinggeber freistehen sollte, nach Belieben jeden inländischen…
…in Geld zu leisten sind, in der zivilrechtlichen Judikatur und Lehre vorwiegend (nicht in Anwendung der für Geldschulden im Allgemeinen bestehenden Zweifelsregel des § 905 Abs 2 ABGB als Schickschulden, sondern) als Bringschulden angesehen werden, trifft zwar zu, ist aber für die Beurteilung des (strafrechtlichen) Handlungsorts nicht aussagekräftig. Die zivilrechtliche Einordnung als Bringschuld…
…Schuldner die Leistung zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort und in der gehörigen Art anbiete und der Gläubiger sie nicht annehme. Geldschulden seien gemäß § 905 Abs 2 ABGB im Zweifel Schickschulden. Der Schuldner habe den Betrag dem Gläubiger an dessen bei Vertragsabschluss bestehenden Wohnsitz (Niederlassung) zu „übermachen". „Übermachen" bedeute nicht „…
sich - sofern der Arbeitsort nicht ausdrücklich vereinbart wurde - meist schlüssig aus dem Standort des Betriebes bei Vertragsabschluss, doch können Natur und Zweck des Arbeitsverhältnisses (§ 905 ABGB) etwa bei Reisenden, Bauarbeitern oder Monteuren auch wechselnde Arbeitsorte innerhalb bestimmter Bereiche ergeben. Ein Kraftfahrer hat nicht dort seinen ständigen Arbeitsort, wo er mit der…
…das ihm bekanntgegebene Konto des Klägers eigenmächtig geändert habe. Abgesehen davon wandle sich die Lohnforderung von einer Holschuld zu einer Schickschuld im Sinne des § 905 Abs 2 ABGB, wenn der Dienstnehmer vom Dienstort abwesend sei. Der nach dem Setzen einer Nachfrist erklärte Austritt des Klägers sei daher als gerechtfertigt anzusehen. Das Berufungsgericht änderte…
…und stellte das Ersturteil wieder her. Aus den Entscheidungsgründen: Die dem Beklagten bestätigte Lieferung "frei Haus" enthält eine Vereinbarung der Streitteile im Sinne des § 905 Abs. 1 ABGB über den Ort, an dem die Klägerin ihre Verkäuferpflichten zu erfüllen hat (Bydlinski in Klang[2] IV/2, 317; Hämmerle - Wünsch, Handelsrecht[3], III, 153…
… 5 Rz 8). Im Anlassverfahren war die Anwendung österreichischen Sachrechts nicht mehr strittig. Nach diesem sind Geldschulden im Zweifel (qualifizierte) Schickschulden (§ 905 Abs 2 ABGB), für die in der Regel der Wohnsitz des Schuldners zum Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses Erfüllungsort ist (RIS Justiz RS0110434). Da dieser am Sitz des…
…OGH 14. 6. 2000, 9 ObA 48/00z = Arb 12.028) abgestellt, jedoch können Natur und Zweck (§ 905 ABGB) des Arbeitsverhältnisses auch wechselnde Arbeitsorte innerhalb eines bestimmten Bereichs ergeben (Arb 11.083; Arb 10.194). Bei Bauarbeiten wird im Zweifel angenommen, dass sie sich…
…erworbene Geldzahlungsansprüche (versprochener Gewinn) aus. Somit verbleibe es aber dabei, dass Erfüllungsort für die gegenständliche Geldschuld im Zweifel der Sitz des Schuldners sei (§ 905 Abs 2 ABGB). Dies würde auch gelten, wenn man die Anwendbarkeit des deutschen materiellen Rechts unterstellte (§ 269 Abs 3 gemeint wohl § 270 BGB…
…ist, richtet sich primär nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages. Er ergibt sich meist schlüssig aus dem Standort des Betriebes, doch können Natur und Zweck (§ 905 ABGB) des Arbeitsverhältnisses auch wechselnde Arbeitsorte innerhalb eines bestimmten Bereiches ergeben (Krejci in Rummel, ABGB2 I Rz 18 zu § 1153; Floretta-Spielbüchler-Strasser, Arbeitsrecht3 I…
…aus der individuellen Vereinbarung bzw ihrer Auslegung (Verkehrssitte). Er ergibt sich meist schlüssig aus dem Standort des Betriebs, doch können Natur und Zweck (§ 905 ABGB) des Arbeitsverhältnisses auch wechselnde Arbeitsorte innerhalb eines bestimmten Bereichs ergeben. Arbeitsort eines Arbeitnehmers ist somit der regelmäßige Mittelpunkt seines tatsächlichen Tätigwerdens, der mit dem Betriebsort…
…dass die Klägerin dem Beklagten Nettobeträge verrechnet und die Umsatzsteuer überrechnet werden soll. Dabei handelt es sich um die Vereinbarung eines bestimmten, von § 905 ABGB abweichenden Modus bei der Zahlung (5 Ob 50/07z). Zeit und Ort der Leistung, sowie die Art und Weise, in der diese zu…
…den Kaufgegenstand auf der Baustelle so zu übergeben, daß die Käufer die Verfügung über die Ware frei von Pflichten jeder Art erhielten. Der in § 905 ABGB für den Zweifelsfall (Gschnitzer in Klang[2] IV/1, 362) bestimmte gesetzliche Erfüllungsort des Wohnsitzes des Schuldners zur Zeit des Vertragsabschlusses (Holschuld) wird allerdings nur…
der Entwicklung des Wirtschaftslebens, im Besonderen auch der mittlerweile zu beobachtenden allgemeinen Gebräuchlichkeit von Banküberweisungen, daran fest, eine Geldschuld abweichend von der Zweifelsregel des §905 Abs2 ABGB weiterhin als Holschuld zu normieren. Erst dies führt aber zu den von der Landesregierung ins Treffen geführten Verwaltungsproblemen (zB bei geringfügigen Beträgen); könnte aber bereits…
…davon verständigt und zur Abholung des Wagens aufgefordert hatte. Diese Feststellungen reichen zur rechtlichen Begründung des Annahmeverzugs hin: Es lag eine Holschuld vor (§ 905 Abs 1 ABGB) und die Klägerin beging durch die Nichtabholung des Wagens eine Verletzung ihrer Obliegenheit zur Abnahme (vgl Koziol in KBB 3 § 1419 ABGB Rz 2…
…Valutatags vorgesehen. Die Erteilung des Überweisungsauftrags am 1. Dezember 2008 sei jedenfalls rechtzeitig, weshalb kein Terminsverlust gegeben sei. Nach hA zu § 905 ABGB komme es nur auf die Erteilung des Auftrags zur Überweisung an, sofern sie wie hier als gedeckt behandelt werde; das Einlangen des Betrags am Anderkonto…
…ABGB2 Rz 1 zu § 1351 und Gamerith in Rummel, ABGB2 Rz 7 zu § 1351 - ungeachtet ihrer Akzessorietät der für den Bürgen nach § 905 ABGB geltende Ort der Erfüllungsort, nicht aber der des Hauptschuldners. Dieser Auffassung sei - entgegen Gschnitzer, Schuldrecht AT 150 - zu folgen. Der Erfüllungsort für die gegen die…
von ihm nominierten Treuhänders zu überweisen, so konnte er mit schuldbefreiender Wirkung nur mehr auf ein Anderkonto des Treuhänders zahlen. Nach der Gefahrtragungsregel des § 905 Abs 2 ABGB, trägt er bis zur Zahlung in der vereinbarten Weise die Gefahr des zufälligen Verlustes. Er muß daher bei Veruntreuung durch den Treuhänder noch einmal zahlen…
…Rsp 1930/234; Rsp 1929/335; Schwimann, IPR 106; derselbe in Rummel, ABGB Rz 9 vor § 35 IPRG; Binder aaO Rz 48 zu § 905 ABGB; Ehrenzweig-Mayrhofer aaO 53; Reichel in ZBl 1929, 509 f), hier also gemessen an der österreichischen Schillingwährung, zu ersetzen (SZ 16/234; SZ 14/177…
…des Werks durch den Besteller (vgl. hiezu ecolex 1990, 212) gilt der Erfüllungsort des Vertrages nicht (JBl 1973, 257; 4 Ob 586/81). Gemäß § 905 ABGB ist mangels Vereinbarung oder eines sich aus der Natur oder dem Zweck des Geschäfts ergebenden Erfüllungsorts an dem Ort zu leisten, wo der Schuldner zur…
…1 ABGB der Erfüllungsort und damit eine Holschuld gegeben ( Welser/Zöchling-Jud , Bürgerliches Recht II 14 Rz 150; Bollenberger in KBB 5 § 905 ABGB Rz 4; Aichberger-Beig in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , Klang 3 ErgBd § 905 ABGB Rz 41). Schon die Fülle der verschiedenen Alternativen…
…6924/1972, 10.498/1985, 10.889/1986, 11.064/1986 uva.). Nach dem WSHG bleibt offen, wie die darin geregelten Leistungen dem Berechtigten auszuzahlen sind. Gemäß §905 Abs2 ABGB sind Geldzahlungen (unter der Voraussetzung, daß Erfüllungsort der zugrunde liegenden Verbindlichkeit der Wohnsitz bzw. der Ort der Niederlassung des Schuldners ist) - im Zweifel - auf Gefahr…
…1951/19; EvBl 1956/370; EvBl 1963/488; RZ 1975/27 ua). Es genügt nicht, daß sich der Erfüllungsort aus materiellrechtlichen Vorschriften - wie zB § 905 ABGB - ermitteln läßt (EvBl 1956/370), weil der gesetzliche Erfüllungsort die Zuständigkeit nach § 88 Abs 1 JN nicht begründet (ZBl 1930/124). Hier liegt aber…
…auf den Sitz der Beklagten und ihrer Vorgängerin österreichisches Recht anzuwenden; dies gilt demnach auch für die Abtretung der Rechte an der Bankgarantie. Nach § 905 Abs 1 ABGB richtet sich der Erfüllungsort zunächst nach der Vereinbarung und mangels einer besonderen Vereinbarung nach Natur und Zweck der Verbindlichkeit. Subsidiär ist der Wohnsitz des Schuldners…
…auf den zugrunde liegenden Abtretungsvertrag österreichisches Recht anzuwenden ist. Verweist das Vertragsstatut (der lex fori) auf österreichisches Recht, so ist der Erfüllungsort nach § 905 ABGB zu ermitteln. Dieser richtet sich zunächst nach der Natur oder dem Zweck des Rechtsgeschäfts. Zug um Zug Leistungen sind nach ihrer Natur am selben Ort…
…sofern der Arbeitsort nicht ausdrücklich vereinbart wurde meist schlüssig aus dem Standort des Betriebs bei Vertragsabschluss, doch können Natur und Zweck des Arbeitsverhältnisses (§ 905 ABGB), etwa bei Reisenden, Bauarbeitern oder Monteuren, auch wechselnde Arbeitsorte innerhalb bestimmter Bereiche ergeben (RIS Justiz RS0018175). In diesem Sinne wurde in der Entscheidung 9 …
…Der gegen diese Entscheidung erhobene Rekurs der beklagten Partei ist nicht berechtigt. Zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, daß die zum Verzug im Sinne des § 905 ABGB erstatteten Lehrmeinungen sowie die dazu ergangene Judikatur (vgl zusammenfassend Reischauer in Rummel ABGB2 § 905 Rz 16 mwN) nur auf die Haftung für durch den…
…eine solche Vereinbarung wurde vom Kläger nicht behauptet) - meist schlüssig aus dem Standort des Betriebes bei Vertragsabschluß, doch können Natur und Zweck des Arbeitsverhältnisses (§ 905 ABGB) etwa bei Reisenden, Bauarbeitern oder Monteuren auch wechselnde Arbeitsorte innerhalb bestimmter Bereiche ergeben (vgl. Spielbüchler in Floretta-Spielbüchler-Strasser, Arbeitsrecht3 I 130; Schwarz-Löschnigg, Arbeitsrecht4…
…MünchKomm BGB3, Rz 15 zu § 270). Die Schuldbefreiung war durch die hier unterlassene ordnungsgemäße Auszahlung bedingt (Reischauer in Rummel**2 Rz 15 zu § 905 ABGB). Die Kostenentscheidung gründet sich auf §§ 41, 50 ZPO.…
…Beklagte gegenüber der Klägerin daher nicht mit Erfolg geltend machen. Ein auf Gewährleistung gestützter Anspruch auf Preisanpassung hätte sich an den Marktverhältnissen am Erfüllungsort (§ 905 ABGB) auszurichten. Das hätte auch für den Fall eines Versendungskaufes zu gelten, weil die Versendungspflicht am Erfüllungsort nichts ändert. Daß aber ein anderer Ort als die…
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