4Ob112/16y—OGH Entscheidung
24. Mai 2016
…Schickschulden, die am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners zu erfüllen waren (4 Ob 90/09b, F.-Privatstiftung , SZ 2009/119; RIS-Justiz RS0125282). Dieser lag im konkreten Fall bei keiner der Beklagten in Österreich. Insofern liegt der Ort des schädigenden Verhaltens daher nicht in Österreich. Die Zuständigkeit aufgrund…