JudikaturOGH

RS0017648 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 1992

Die Einschulung und Einweisung des Personals des Bestellers bei einem Softwarevertrag hat, wie sich aus der Natur und dem Zweck dieser Nebenleistung im Sinne des § 905 Abs 1 ABGB ergibt, im Betrieb des Bestellers, in dem die zu bedienende EDV - Anlage eingesetzt wird, zu erfolgen.

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