JudikaturOGH

RS0017616 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Dezember 2004

Lieferung "frei Haus" enthält eine Vereinbarung der Streitteile im Sinne des § 905 Abs 1 ABGB über den Ort, an dem die Klägerin ihre Verkäuferpflicht zu erfüllen hat.

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