Übersicht der Entscheidungen zu § 141 StGB
A § 141 Abs 1 StGB
1 aus Not
2 aus Unbesonnenheit
3 zur Befriedigung eines Gelüstes
4 Sache geringen Wertes
5 Sonstiges
B Abs 2
C Abs 3
D Abs 4
Informationen zu § 141 StGB
Verweisungen:
Hinsichtlich des geringen Wertes siehe auch bei § 142 Abs 2 StGB.
StGB · Strafgesetzbuch
§ 141 Entwendung
…Entwendung § 141. (1) Wer aus Not, aus Unbesonnenheit oder zur Befriedigung eines Gelüstes eine Sache geringen Wertes einem anderen entzieht oder sich oder einem Dritten zueignet, ist…
K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 147 § 147Kürzung und Entfall der Bezüge
…Fünften Abschnitt des Dritten Teiles des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969, vollzogen wird; 6. auf die Dauer eines Tätigkeitsverbotes gemäß § 220b des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. 60/1974. (4) In den Fällen des Abs. 3 ist für jeden Kalendertag vom ersten Tag der ungerechtfertigten Abwesenheit oder der…
Rückverweise