JudikaturOGH

RS0092610 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2006

Zur Annahme der Tatqualifikation nach dem § 130 erster Fall StGB genügt, dass der Täter einen nicht als unbedeutend zu vernachlässigenden Zuschuss zu seinem sonstigen Einkommen anstrebt. (Hinweis auf Bagatellgrenze könnte im Zusammenhang mit der Regelung des § 141 StGB - die eine Zusammenrechnung nach dem § 29 StGB nur in Ausnahmefällen vorsieht - zu Missverständnissen führen).

Rückverweise