Übersicht der Entscheidungen zu § 282 ABGB
A Allgemein
B Fragen im Zusammenhang mit der Belohnung des Kurators(Sachwalters)
C Personensorge
§ 282 2.Satz (idF BGBl Nr 136/1983), § 282 Abs 2 (idF KindRÄG 2001, BGBl I Nr 135/2000, § 282 (idF SWRÄG 2006, BGBl I Nr 92/2006)
§ 282 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 282 Verschwiegenheitspflicht und Haftung
…Verschwiegenheitspflicht und Haftung § 282. (1) Der Kurator ist, außer gegenüber dem Gericht, zur Verschwiegenheit über alle ihm in Ausübung seiner Funktion anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. § …
§ 283 Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz
…werden. (4) Die zur zweckentsprechenden Ausübung der Kuratel notwendigen Barauslagen, die tatsächlichen Aufwendungen und die angemessenen Kosten einer zur Deckung der Haftung nach § 282 Abs. 2 abgeschlossenen Haftpflichtversicherung sind dem Kurator zu erstatten, soweit sie nach gesetzlichen Vorschriften nicht unmittelbar von Dritten getragen werden. Ist dem Kurator der…
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