6Ob276/59—OGH Entscheidung
14. Oktober 1959
…Auslegung dieser Gesetzesstelle schon der Ausdruck "Geständnis" sowohl nach der im allgemeinen Verkehr üblichen als auch nach der juristisch-technischen (vgl. § 107 AGO., § 266 ZPO., §§ 25, 202, 206 StPO.) Bedeutung dieses Wortes, wobei es dahingestellt bleiben kann, ob nach Einführung der freien Beweiswürdigung im Strafverfahren (§ 258 Abs. 2 StPO.) der Gegenüberstellung von Geständnis…