Verlassenschaftsverfahren nach A* B* C* mit Streit um Kuratorenentschädigung—LG Wels Entscheidung
23R41/20y03. Juni 2020
…samt Regelung dieser Zahlungen. Der Verstorbene habe über Vermögen (Aktiva) von € 963 583,85 verfügt, dieser Betrag sei auch die Bemessungsgrundlage gemäß § 283 ABGB. Für die 7,5 Monate des Kalenderjahrs 2018 errechne sich ein Honorar von 7,5/12 aus € 48 179,19, sohin € 30 111,99 zzgl…