Informationen zu § 180 ABGB
Alter
Verweisungen:
§ 107 AußStrG · AußStrG · Außerstreitgesetz
§ 107 Besondere Verfahrensbestimmungen
…von Rechtsklarheit, auch vorläufig einzuräumen oder zu entziehen. Dies kann besonders nach Auflösung der Ehe oder der häuslichen Gemeinschaft der Eltern erforderlich sein (§ 180 Abs. 1 Z 1 ABGB). Dieser Entscheidung kommt vorläufige Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit zu, sofern das Gericht diese nicht ausschließt. Im Übrigen gilt § 44 sinngemäß. (3) Das Gericht hat…
Rückverweise