RS0086815 – OGH Rechtssatz
Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Beurteilung der Frage, ob die Ausnahmebestimmung des § 180 Abs 1 ABGB 2.Satz ausdehnend auch auf den Fall anzuwenden ist, daß der außereheliche Vater eines Kindes dieses nicht gemeinsam mit seiner Ehegattin annimmt.