Übersicht der Entscheidungen zu § 5 EKHG
I. Eisenbahnunternehmen
A Allgemeines
B Betriebsunternehmen
C Kein Betriebsunternehmen
II. Kraftfahrzeughalter
A Allgemeines
B Halter
C Kein Halter
§ 5 EKHG · EKHG · Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz
§ 5 Haftung.
…1) Für den Ersatz der im § 1 bezeichneten Schäden haftet bei der Eisenbahn der Betriebsunternehmer, beim Kraftfahrzeug der Halter. (2) Mehrere Betriebsunternehmer derselben Eisenbahn und mehrere Halter desselben Kraftfahrzeugs haften zur ungeteilten Hand.…
§ 48 GWG 2011 · GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
§ 48 Haftungstatbestände
…§ 10 bis § 14, § 15 Abs. 2 , die § 17 bis § 20 und § 23 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz , BGBl. Nr. 48/1959, gelten sinngemäß.…
§ 4 VOEG · VOEG · Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz
§ 4 Entschädigung bei Ausfall eines Haftpflichtversicherers
…der Haftung befreit ist, 4. der Haftpflichtversicherer nicht zur Deckung verpflichtet ist, weil der Schädiger den Eintritt der Tatsache, für die er schadenersatzpflichtig ist, vorsätzlich und rechtswidrig herbeiführte, oder 5. der Versicherungsvertrag aufgrund einer Hinterlegung des Zulassungsscheines und der Kennzeichentafeln gemäß § 52 des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG 1967), BGBl. Nr. …
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