Der mit dem Arzt oder dem Träger eines Krankenhauses abgeschlossene Behandlungsvertrag umfasst auch die Pflicht, den Patienten über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Behandlung zu unterrichten.
…Behandlungsvertrags) aufgrund des Behandlungsvertrags verpflichtet, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (RIS-Justiz RS0038176). Für die nachteiligen Folgen einer ohne Einwilligung oder ausreichende Aufklärung vorgenommenen Behandlung des Patienten haftet der Arzt (Partner des Behandlungsvertrags) selbst dann, wenn dem Arzt…
…über allfällige alternative Behandlungsmethoden, sondern vor allem auch über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und die schädlichen Folgen einer Behandlung (RIS Justiz RS0038176 [T1]; RS0026499). 2.3. Nach den getroffenen Feststellungen hat der Beklagte zwar über Vermittlung der Tochter der Patientin deren schriftliche Zustimmungserklärung für den operativen Eingriff (Vertebroplastie…
…umfasst die Verpflichtung des Arztes, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (RIS Justiz RS0038176) und soll den einwilligenden Patienten instand setzen, die Tragweite seiner Einwilligung zu überschauen (RIS Justiz RS0026413). Wie bereits zu 4 Ob 249/02z…
…aus dem Behandlungsvertrag auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und die schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (RS0038176). Für die nachteiligen Folgen einer ohne ausreichende Aufklärung vorgenommenen Behandlung des Patienten haftet der Arzt selbst dann, wenn ihm bei der Behandlung – wie im…
…kann nur dann wirksam in eine medizinische Behandlung einwilligen, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde ( RS0026499 ; RS0038176 ). Die Aufklärungspflicht gilt vor allem bei Vorliegen einer typischen Gefahr. Diese Typizität ergibt sich nicht aus der Komplikationshäufigkeit sondern daraus, dass das Risiko speziell dem…
…Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (vgl etwa SZ 67/9; weitere Nachweise in RIS Justiz RS0038176) und soll den einwilligenden Patienten instandsetzen, die Tragweite seiner Einwilligung zu überschauen (vgl etwa SZ 69/199; weitere Nachweise in RIS Justiz RS0026413). In…
…dem Behandlungsvertrag auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (RIS-Justiz RS0038176). Für die nachteiligen Folgen einer ohne Einwilligung oder ausreichenden Aufklärung vorgenommenen Behandlung des Patienten haftet der Arzt selbst dann, wenn dem Arzt bei der Behandlung…
…Rahmen des ärztlichen Behandlungsvertrags schuldet der Arzt Diagnostik, Aufklärung und Beratung nach den aktuell anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst (RIS Justiz RS0123136 [T1]; vgl auch RS0038176). Grundlage für eine Haftung des Arztes oder des Krankenhausträgers wegen einer Verletzung der Aufklärungspflicht ist in erster Linie das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, in dessen körperliche…
…aber nicht der Fall. Die die zweitbeklagte Partei treffende Aufklärungspflicht ergibt sich aus dem mit der Klägerin abgeschlossenen Behandlungsvertrag (Heidinger, aaO, 26 mwN; RIS Justiz RS0038176). Da sohin weder die vom Berufungsgericht als erheblich erachtete Rechtsfrage die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO erfüllt noch in den Revisionen…
…Arzt im Rahmen des Behandlungsvertrags den Patienten über Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen einer Operation zu unterrichten hat (RIS Justiz RS0038176). Die ärztliche Aufklärung soll den Patienten dabei in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Einwilligung zu überschauen (RIS Justiz RS0026413). Die Aufklärungspflicht reicht umso weiter…
…Behandlungsvertrag auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und die schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (RIS-Justiz RS0038176). Die Aufklärung soll den Patienten in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Erklärung, in die Behandlung einzuwilligen, zu überschauen (RIS-Justiz RS0026413). Der Patient kann…
…dem Träger eines Krankenhauses abgeschlossene Behandlungsvertrag auch die Pflicht umfasst, den Patienten über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Behandlung zu unterrichten (RIS Justiz RS0038176 ua). Die Beurteilung der Vorinstanzen, dass der Beklagten auch nicht die Abwesenheit der Klägerin von der Vorbereitung der Operation angelastet werden könne, ist nach der…
…aus dem Behandlungsvertrag auch die Pflicht, den Patienten über Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (RIS-Justiz RS0038176 mzwN). Der Umfang der im konkreten Fall vorzunehmenden Aufklärung ist eine Rechtsfrage, deren Lösung von den Umständen des Einzelfalls abhängt (7 Ob 233/00s mzwN…
…Behandlungsvertrag auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und die schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (RIS Justiz RS0038176). Für die nachteiligen Folgen einer ohne ausreichende Aufklärung vorgenommenen Behandlung des Patienten haftet der Arzt selbst dann, wenn ihm bei der Behandlung – wie im…
…Behandlungsvertrag auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und die schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (RIS Justiz RS0038176, RS0026473). Für die nachteiligen Folgen einer ohne ausreichende Aufklärung vorgenommenen Behandlung des Patienten haftet der Arzt (oder der Krankenhausträger) selbst dann, wenn ihm bei der…
…ständiger Rechtsprechung hat der Arzt im Rahmen des Behandlungsvertrags den Patienten über Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren einer Operation zu unterrichten (RIS Justiz RS0038176). Diese ärztliche Aufklärung soll den Patienten in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Einwilligung zu überblicken (RIS Justiz RS0026413). Der konkrete Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht…
…Behandlungsvertrag auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (vgl RIS-Justiz RS0038176 mzwN insb SZ 67/9, 1 Ob 254/99f; RdM 1995, 92). Für die nachteiligen Folgen einer ohne Einwilligung oder ausreichender Aufklärung vorgenommenen Behandlung des…
…Rahmen des ärztlichen Behandlungsvertrags schuldet der Arzt Diagnostik, Aufklärung und Beratung nach den aktuell anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst (RIS Justiz RS0123136 [T1]; vgl auch RS0038176). Maßgeblich ist dafür der aktuelle anerkannte Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft (RIS Justiz RS0123136 [T2]). 1.2. Die ärztliche Aufklärungspflicht umfasst (ua) auch die Pflicht…
…umfasst die Verpflichtung des Arztes, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (RIS Justiz RS0038176) und soll den Patienten in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Einwilligung zu überschauen (RIS Justiz RS0026413). 1.2. Der Oberste Gerichtshof hat jüngst zu…
…Behandlungsvertrag auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und die schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (RIS Justiz RS0038176; RS0026473). Für die nachteiligen Folgen einer ohne ausreichende Aufklärung vorgenommenen Behandlung des Patienten haftet der Arzt (bzw der Krankenhausträger) selbst dann, wenn ihm bei der…
…nicht nur über allfällige alternative Behandlungsmethoden, sondern vor allem auch über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und die schädlichen Folgen einer Behandlung (RS0038176 [T1]; vgl auch RS0026499). Die ärztliche Aufklärung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist bleibt, um das Für und Wider der…
…Arzt oder Träger eines Krankenhauses abgeschlossene Behandlungsvertrag auch die Pflicht, den Patienten über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Behandlung zu unterrichten (RIS Justiz RS0038176 ua). Die Anforderungen an den Umfang der Aufklärung des Patienten über mögliche schädliche Auswirkungen können nicht einheitlich, sondern nur nach den Gesichtspunkten gewissenhafter ärztlicher Übung…
…dass der Arzt im Rahmen des Behandlungsvertrags den Patienten über Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen einer Operation zu unterrichten hat (RS0038176). Die ärztliche Aufklärung soll den Patienten in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Einwilligung zu überschauen (RS0026413). Ist der Eingriff nicht dringlich, muss der Patient…
…ständiger Rechtsprechung hat der Arzt im Rahmen des Behandlungsvertrags den Patienten über Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren einer Operation zu unterrichten (RIS Justiz RS0038176). Diese ärztliche Aufklärung soll den Patienten in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Einwilligung zu überblicken (RIS Justiz RS0026413). Die Aufklärungspflicht reicht umso weiter, je…
…dem Träger eines Krankenhauses abgeschlossene Behandlungsvertrag umfasst auch die Pflicht, den Patienten über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Behandlung zu unterrichten (RIS Justiz RS0038176). Der Patient kann nur dann wirksam seine Einwilligung geben, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RIS…
…Behandlungsvertrag auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und die schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (RIS-Justiz RS0038176; RIS-Justiz RS0026473). Für die nachteiligen Folgen einer ohne ausreichende Aufklärung vorgenommenen Behandlung des Patienten haftet der Arzt (bzw der Krankenhausträger) selbst dann, wenn ihm…
…der Arzt haftet für nachteilige Folgen, auch wenn der Eingriff selbst – wie hier – medizinisch indiziert gewesen und lege artis durchgeführt worden ist (vgl RS0038176; RS0118355 [T1]; RS0026783; RS0026578; RS0026499; RS0026413). Ein ärztlicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten ist nur insoweit nicht rechtswidrig, als die Einwilligung des –…
…umfasst auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (vgl RIS-Justiz RS0038176 mzwN, insb SZ 67/9, 1 Ob 254/99f; RdM 1995/15). Für die nachteiligen Folgen einer ohne Einwilligung oder ausreichende Aufklärung vorgenommenen Behandlung des…
…Arzt Diagnostik, Aufklärung und Beratung nach den aktuell anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst (4 Ob 87/08k = RIS Justiz RS0123136 [T1]; vgl auch RS0038176). 1.2. Der Patient hat aus dem Behandlungsvertrag Anspruch auf Anwendung der nach dem Stand der Wissenschaft zu fordernden sichersten Maßnahmen zur möglichsten Ausschaltung oder…
…Behandlungsvertrag auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und die schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (RIS Justiz RS0038176). Für die nachteiligen Folgen einer ohne ausreichende Aufklärung vorgenommenen Behandlung des Patienten haftet der Arzt selbst dann, wenn ihm bei der Behandlung wie im vorliegenden…
…SZ 67/9; 10 Ob 2350/96b, SZ 69/199; 1 Ob 254/99f, SZ 72/183; RIS Justiz RS0038176 mwN; vgl auch RIS Justiz RS0026473). Für die nachteiligen Folgen einer ohne Einwilligung oder ausreichende Aufklärung vorgenommenen Behandlung des Patienten haftet der Arzt selbst dann…
…der Arzt erkennt, dass bestimmte ärztliche Maßnahmen erforderlich sind, dann hat er den Patienten auf deren Notwendigkeit und die Risiken ihrer Unterlassung hinzuweisen (RIS Justiz RS0038176 [T9]). Auch nach Versorgung einer Verletzung muss der Arzt den Patienten über die nachteiligen Folgen einer Nichtbefolgung der therapeutischen Anweisungen aufklären (vgl RIS Justiz RS0026578…
…Behandlungsvertrag auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (vgl RIS-Justiz RS0038176 mzwN, insb SZ 67/9, 1 Ob 254/99f; RdM 1995/15). Für die nachteiligen Folgen einer ohne Einwilligung oder ausreichende Aufklärung vorgenommenen Behandlung des…
…Behandlungsvertrag auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und die schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (RIS Justiz RS0038176). Für die nachteiligen Folgen einer ohne ausreichende Aufklärung vorgenommenen Behandlung des Patienten haftet der Arzt selbst dann, wenn ihm bei der Behandlung kein Kunstfehler unterlaufen…
…15 mwN; 1 Ob 532/94, SZ 67/9; 10 Ob 2350/96b, SZ 69/199; 1 Ob 254/99f, SZ 72/183; RIS-Justiz RS0038176 mwN). Für die nachteiligen Folgen einer ohne Einwilligung oder ausreichende Aufklärung vorgenommenen Behandlung des Patienten haftet der Arzt selbst dann, wenn ihm bei der Behandlung…
…Behandlungsvertrag auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und die schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (RIS Justiz RS0038176 [T1]). Über die Gefahr, dass in äußerst seltenen Fällen bei unstillbaren Blutungen eine Entfernung der Gebärmutter mittels Bauchschnitts notwendig werden kann, wurde die Klägerin…
…1] 1. Grundlage für die Haftung eines Arztes oder (wie hier) Krankenhausträgers wegen Verletzung der – auch bei medika mentöser Heilbehandlung bestehenden (vgl RS0026529 [T7]; RS0038176 [T6]) – Aufklärungspflicht ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, in dessen körperliche Integrität eingegriffen wird. Der Patient muss daher in die konkrete M aßnahme einwilligen; Voraussetzung…
…aus dem Behandlungsvertrag auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und die schädlichen Folgen einer Behandlung zu unterrichten (RS0038176, RS0026473; 7 Ob 228/11x; ua). Die ärztliche Aufklärung soll den Patienten in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Erklärung, in die Behandlung einzuwilligen, zu…
…kann nur dann wirksam in eine medizinische Behandlung einwilligen, wenn sie über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RS0026499, RS0038176). Die Aufklärungspflicht gilt vor allem bei Vorliegen einer typischen Gefahr. Diese Typizität ergibt sich nicht aus der Komplikationshäufigkeit sondern daraus, dass das Risiko speziell dem…
…4.1.1 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Arzt im Rahmen des Behandlungsvertrags den Patienten über Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren einer Operation zu unterrichten (RS0038176). Diese ärztliche Aufklärung soll den Patienten in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Einwilligung zu überblicken (RS0026413). Der konkrete Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht kann jeweils…
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