JudikaturOGH

RS0017951 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2025

§ 915 ABGB ist nur subsidiär, wenn der Inhalt einer unklaren und zweifelhaften Äußerung mit den Auslegungsregeln des § 914 ABGB nicht ermittelt werden kann, heranzuziehen.

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