JudikaturOGH

RS0017839 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2025

Haben beide Teile dasselbe gewollt, mag es auch vielleicht unvollkommen oder mehrdeutig ausgedrückt worden sein, so gilt der Satz falsa demonstratio non nocet (hier: Vertragsabschluss mit Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

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