Nebenintervention einer Nachbehandlerin in einem Arzthaftungsprozess bei drohenden Regressansprüchen nach § 1302 ABGB—OGH Entscheidung
10Ob29/26a19. Mai 2026
…rechtliches, also ein in der Rechtsordnung gegründetes und von ihr gebilligtes Interesse, das über ein bloß wirtschaftliches Interesse – etwa an einer bestimmten Beweislage (vgl RS0035565 ) – hinausgeht, hat der Nebenintervenient dann, wenn sich die Entscheidung unmittelbar oder mittelbar auf seine privat- oder öffentlich-rechtlichen Verhältnisse günstig oder ungünstig auswirkt ( RS0035724…