2Ob178/07a—OGH Entscheidung
14. August 2008
…Verhalten entstanden wäre. Ist dies zu bejahen, fehlt es an der erforderlichen Kausalität (6 Ob 104/06x; 10 Ob 103/07f; je mwN; RIS Justiz RS0022913 [T1, T6, T7 und T8]; Karner in KBB3 § 1295 Rz 3). Die Beweislast, dass bei pflichtgemäßem Verhalten der Schaden nicht eingetreten wäre, trifft den…