JudikaturOGH

RS0027389 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2025

Bei der Verschuldensabwägung entscheidet vor allem die Größe und Wahrscheinlichkeit der durch das schuldhafte Verhalten bewirkten Gefahr und die Wichtigkeit der verletzten Vorschrift für die Sicherheit des Verkehrs.

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