JudikaturOGH

RS0017817 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2025

Zur Auslegung von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sind alle Umstände heranzuziehen, aus denen Schlüsse auf die Absicht der Parteien zu ziehen sind (vgl Gschnitzer in Klang IV/1 406 und 407).

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