JudikaturOGH

RS0040101 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Februar 2025

Hat das Erstgericht über ein Geständnis nach § 266 ZPO und die von ihm erfassten Tatsachen keinerlei Feststellungen getroffen, dann darf das Berufungsgericht selbst dieses Geständnis verwerten.

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