JudikaturOGH

RS0099951 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Juli 2025

Bei der Beurteilung, ob ein Angeklagter ein Rechtsmittel anmeldet, kommt es auf den gesamten Inhalt seiner Erklärung in ihrem Zusammenhalt und ihrem Sinn, nicht aber auf einzelne von ihm gebrauchte Worte an (KH 3581).

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