8Ob48/21y—OGH Entscheidung
25. Juni 2021
…dass sich der Anwalt richtig verhalten hätte. Der Geschädigte hat darzustellen, was er bei erfolgter Aufklärung durch den Rechtsanwalt unternommen hätte (RS0022706 [T7, T8, T9], RS0023549 [T28, T29, T30]). [35] Im vorliegenden Fall begehrt der Kläger nicht , so gestellt zu werden, wie er stünde, wäre er mit seiner Pflichtteilsklage durchgedrungen. Es…