Spricht die Zweckmäßigkeit nicht eindeutig für die Durchführung des Verfahrens vor dem Gericht, das zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden soll, so ist der Partei, die der Delegierung widerspricht, der Vorzug zu geben.
…aller Parteien beantwortet werden und widerspricht eine der Parteien der Delegierung, so ist der widersprechenden Partei in der Regel der Vorzug zu geben (RIS-Justiz RS0046324, RS0046589). Eine Delegierung an ein anderes Gericht soll grundsätzlich die Ausnahme bilden (RIS-Justiz RS0046441); eine großzügige Anwendung der Delegierungsbestimmungen würde sonst im Ergebnis zu…
…Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Nach ständiger Rechtsprechung (RIS Justiz RS0046441; RS0046589; RS0046324 [T5, T11, T16]) soll eine Delegierung zwar nur den Ausnahmefall bilden und keinesfalls durch eine großzügige Handhabung der Delegierungsmöglichkeiten eine faktische Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung…
…Partei darf die Delegierung daher nur ausgesprochen werden, wenn die Frage der Zweckmäßigkeit eindeutig zu Gunsten aller Parteien des Verfahrens gelöst werden kann (vgl RS0046589; RS0046324 [insb T7]; RS0046455). [9] Zielsetzung der Delegierung ist eine wesentliche Verkürzung und/oder Verbilligung des Verfahrens sowie eine Erleichterung des Gerichtszugangs oder der Amtstätigkeit (RS0046333…
…Gründen der Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Nach ständiger Rechtsprechung (RS0046324; RS0046441) soll eine Delegierung zwar den Ausnahmefall bilden, weil eine großzügige Anwendung zu einer unvertretbaren Lockerung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung führen würde (RS0046589 [T2]). [5] Ausgehend…
…vor dem Gericht, das zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden soll, so ist der Partei, die der Delegierung widerspricht, der Vorzug zu geben (RIS Justiz RS0046324; RS0046589). Die Frage der Zweckmäßigkeit ist dabei nach den Gesichtspunkten der Verfahrensbeschleunigung, Kostenverringerung und Erleichterung des Gerichtszugangs für die Beteiligten zu beantworten (RIS Justiz RS0046333…
…Delegation nach ständiger Rechtsprechung nur dann auszusprechen, wenn die Frage der Zweckmäßigkeit eindeutig zu Gunsten aller Parteien des Verfahrens gelöst werden kann (RIS Justiz RS0046589; RS0046324). 2. Neben der von der klagenden Partei für Streitigkeiten aus einer Gemeinschaftsmarke herangezogenen Bestimmung des § 69d MSchG ordnet § 53 JN…
…auf Delegierung widerspricht, kann eine solche nur bei besonders klar erkennbarer Zweckmäßigkeit erfolgen (Ballon in Fasching/Konecny2 I § 31 JN Rz 6; RIS-Justiz RS0046324). Dies wird idR dann bejaht, wenn sämtliche zu vernehmenden Zeugen im Sprengel jenes Gerichtes, das die Rechtssache übernehmen soll, wohnen (RIS-Justiz RS0046540 [T11]; Ballon…
…die Delegierung immer die Ausnahme bleiben und darf nicht durch eine allzu großzügige Handhabung zu einer faktischen Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung führen (RS0046589 [insb T5]; RS0046324 [insb T16]; RS0046455). [7] Derartige Zweckmäßigkeitsgründe behauptet der Beklagte nicht. Die allein vorgetragenen (Pauschal-)Vorwürfe gegen die im Oberlandesgerichtssprengel Graz tätigen Richter und Staatsanwälte sowie…
…Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Nach ständiger Rechtsprechung (RIS Justiz RS0046324; RS0046441; RS0046589) soll eine Delegierung zwar nur den Ausnahmefall darstellen und keinesfalls durch eine großzügige Handhabung der Delegierungsmöglichkeiten eine faktische Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung hervorgerufen…
…Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichtes ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Nach ständiger Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0046324) soll eine Delegierung zwar nur den Ausnahmefall darstellen und keinesfalls durch eine großzügige Handhabung der Delegierungsmöglichkeiten eine faktische Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung hervorgerufen werden, doch…
…der anderen Partei nur dann auszusprechen ist, wenn die Frage der Zweckmäßigkeit eindeutig zu Gunsten aller Parteien des Verfahrens gelöst werden kann (RIS Justiz RS0046589; RS0046324 ua). Im vorliegenden Fall wird nicht behauptet, dass eine Delegierung zu einer Verkürzung oder Verbilligung des Verfahrens führen würde. Gesundheitlichen Hindernissen des Beklagten, die einer…
…Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Nach ständiger Rechtsprechung (RIS Justiz RS0046324) soll eine Delegierung nur den Ausnahmefall darstellen und keinesfalls durch eine großzügige Handhabung der Delegierungsmöglichkeiten eine faktische Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung hervorgerufen werden. Im hier…
…eindeutig zu Gunsten einer Partei beantwortet werden kann und eine der Parteien der Delegierung widerspricht, so ist dieser Partei der Vorzug zu geben (RIS-Justiz RS0046324). Im vorliegenden Fall ist die Zweckmäßigkeit einer Delegierung eindeutig zu bejahen: Während die zur Parteivernehmung beantragten Personen ihren Wohnsitz jeweils an den von ihnen gewünschten…
…Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Nach ständiger Rechtsprechung (RIS Justiz RS0046324) soll eine Delegierung zwar nur einen Ausnahmefall darstellen und keinesfalls eine großzügige Handhabung eine faktische Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung hervorrufen, doch sprechen im Allgemeinen Gründe…
…das zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden soll, so ist - nach ständiger Rechtsprechung - der Partei, die der Delegierung widerspricht, der Vorzug zu geben (RIS Justiz RS0046324; RS0046589; 8 Nc 13/08s). Dem Rekurs ist daher ein Erfolg zu versagen. Die Entscheidung über die Rekurskosten gründet sich auf §§ 40, 50…
…Gründen der Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Nach ständiger Rechtsprechung (RS0046324; RS0046441) soll eine Delegierung den Ausnahmefall bilden, weil eine großzügige Anwendung zu einer unvertretbaren Lockerung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung führen würde (RS0046589 [T2]). Eine Delegierung kommt…
…aller Parteien beantwortet werden und widerspricht eine der Parteien der Delegierung, so ist der widersprechenden Partei in der Regel der Vorzug zu geben (RIS Justiz RS0046324; RS0046589). Eine Delegierung an ein anderes Gericht soll grundsätzlich die Ausnahme bilden (RIS Justiz RS0046441). Eine großzügige Anwendung der Delegierungsbestimmungen würde sonst im Ergebnis zu…
…eindeutig im Sinn aller Verfahrensbeteiligter für die von der Klägerin beantragte Delegierung sprechen, sind daher nach dem derzeitigen Verfahrensstand nicht eindeutig zu erkennen (RIS-Justiz RS0046324; zu weiteren, dieselben Parteien betreffenden Verfahren vgl auch 6 Nc 21/11g; 4 Nc 23/11m).…
…eindeutig im Sinn aller Verfahrensbeteiligter für die von der Klägerin beantragte Delegierung sprechen, sind daher nach dem derzeitigen Verfahrensstand nicht eindeutig zu erkennen (RIS Justiz RS0046324; zu weiteren, dieselben Parteien betreffenden Verfahren vgl auch 5 Nc 18/11h; 6 Nc 21/11g; 4 Nc 23…
…vor dem Gericht, das zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden soll, so ist der Partei, die der Delegierung widerspricht, der Vorzug zu geben (RIS-Justiz RS0046324). Im vorliegenden Fall lässt sich die Frage der Zweckmäßigkeit nicht eindeutig lösen, weil die beantragten Zeugen teils im Sprengel des Landesgerichts Klagenfurt, teils im Sprengel…
…soll zwar nur den Ausnahmefall darstellen und keinesfalls soll durch eine großzügige Handhabung der Delegierungsmöglichkeiten eine faktische Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung hervorgerufen werden (RIS-Justiz RS0046324 und RS0046441). Es ist aber dann kein allzu strenger Maßstab anzulegen, wenn alle Parteien - wie hier - einvernehmlich die Delegierung beantragen, zumal in § 31a Abs…
…aller Parteien beantwortet werden und widerspricht eine der Parteien der Delegierung, so ist der widersprechenden Partei in der Regel der Vorzug zu geben (RIS-Justiz RS0046324; RS0046455; RS0046589). Eine Delegierung an ein anderes Gericht soll grundsätzlich die Ausnahme bilden (RIS-Justiz RS0046441); eine großzügige Anwendung der Delegierungsbestimmungen würde sonst im Ergebnis…
…Partei ist eine Delegierung daher nur auszusprechen, wenn die Frage der Zweckmäßigkeit eindeutig zu Gunsten aller Parteien des Verfahrens gelöst werden kann (RIS Justiz RS0046589; RS0046324; RS0046455). Das ist nicht der Fall. 2. Der Kläger übergeht in seinem Antrag, dass neben den von ihm (zum Großteil erst im Delegierungsantrag) genannten Zeugen…
…Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Nach ständiger Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0046324; RS0046441; RS0046589) soll eine Delegierung den Ausnahmefall bilden. Im Regelfall sprechen zwar Gründe der Zweckmäßigkeit dafür, Schadenersatzprozesse aus einem Verkehrsunfall bei jenem Gericht durchzuführen, in…
…andere Partei - so wie hier - dem Delegierungsantrag widerspricht, weil dann die Delegierung abzuweisen ist, wenn die Zweckmäßigkeit nicht eindeutig für diese spricht (vgl RIS-Justiz RS0046324 mwN zuletzt 9 Nc 10/03z). Hinsichtlich der Beurteilung der Zweckmäßigkeit wird ua auf dem Wohnort der Parteien und der namhaft gemachten Zeugen abgestellt (vgl…
…Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Nach ständiger Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0046324; RS0046441; RS0046589) soll eine Delegierung zwar nur den Ausnahmefall darstellen und keinesfalls durch eine großzügige Handhabung der Delegierungsmöglichkeiten eine faktische Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung hervorgerufen…
…der anderen Partei nur dann auszusprechen ist, wenn die Frage der Zweckmäßigkeit eindeutig zu Gunsten aller Parteien des Verfahrens gelöst werden kann (RIS-Justiz RS0046589; RS0046324 ua). Im vorliegenden Fall führt der Beklagte für die Delegation den mit der Anreise nach St. Pölten verbundenen Zeit- und Kostenaufwand an. Dies träfe auf…
…der anderen Partei nur dann auszusprechen ist, wenn die Frage der Zweckmäßigkeit eindeutig zu Gunsten aller Parteien des Verfahrens gelöst werden kann (RIS Justiz RS0046589; RS0046324 ua). Im vorliegenden Fall wurden vom Beklagten Zeugen namhaft gemacht, die ihren Wohnsitz nicht im Sprengel des Landesgerichts Salzburg, allerdings zu einem großen Teil auch…
…zwar nur den Ausnahmefall darstellen und es soll keinesfalls durch eine großzügige Handhabung der Delegierungsmöglichkeiten eine faktische Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung hervorgerufen werden (RIS-Justiz RS0046324). Im Allgemeinen sprechen aber Gründe der Zweckmäßigkeit dafür, Schadenersatzprozesse aus einem Verkehrsunfall bei dem Gericht durchzuführen, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hat (RIS…
…Willen der anderen Partei ist daher nur dann auszusprechen, wenn die Frage der Zweckmäßigkeit eindeutig zu Gunsten aller Parteien des Verfahrens gelöst werden kann (RS0046589; RS0046324). Dies ist hier nicht der Fall. Der Beklagte und die namhaft gemachten Zeugen wohnen zwar in der Steiermark, zwei Zeugen haben jedoch ihren Dienstort am…
…Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Nach ständiger Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0046324) soll eine Delegierung zwar nur den Ausnahmefall darstellen und keinesfalls durch eine großzügige Handhabung der Delegierungsmöglichkeiten eine faktische Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung hervorgerufen werden, doch…
…den Willen der anderen Partei nur dann auszusprechen ist, wenn die Frage der Zweckmäßigkeit eindeutig zu Gunsten aller Parteien des Verfahrens gelöst werden kann (RS0046589; RS0046324 ua). Im vorliegenden Fall führt die Beklagte für die Delegation ein aktuelles Parallelverfahren und die Möglichkeit weiterer Parallelverfahren in Wien sowie drei in Wien zu…
…auf Delegierung widerspricht, kann eine solche nur bei besonders klar erkennbarer Zweckmäßigkeit erfolgen (Ballon in Fasching/Konecny ZPO2 § 31 JN Rz 6; RIS-Justiz RS0046324). Diese Voraussetzung liegt hier jedenfalls vor. Die Klage betrifft einen Verkehrsunfall im Sprengel des Bezirksgerichtes Salzburg. Beide beteiligten Unfalllenker und die beantragten Zeugen haben ihren…
…der Rechtsprechung soll eine Delegierung zwar nur einen Ausnahmefall darstellen und keinesfalls eine zu großzügige Handhabung eine faktische Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung hervorrufen (RIS Justiz RS0046324 [T16]). Im vorliegenden Fall sprechen jedoch Gründe der Zweckmäßigkeit dafür, die Verhandlung bei dem Bezirksgericht durchzuführen, in dessen Sprengel sich der angeblich mangelhafte Bagger befindet…
…werden, wenn die Frage der Zweckmäßigkeit eindeutig zu Gunsten aller Parteien des Verfahrens gelöst werden kann, also besonders schwerwiegende Gründe dafür vorliegen (RIS-Justiz RS0046589; RS0046324; RS0046455). Eine großzügige Anwendung der Delegierungsbestimmungen würde sonst im Ergebnis zu einer unvertretbaren Lockerung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung führen (RIS-Justiz RS0046589 [T2]). 2. Aus dem…
…andere Partei - so wie hier - dem Delegierungsantrag widerspricht, weil dann die Delegierung abzuweisen ist, wenn die Zweckmäßigkeit nicht eindeutig für diese spricht (vgl RIS-Justiz RS0046324 mwN etwa 9 Nc 10/03z). Eindeutige Argumente für die Delegierung vermag nun die Antragstellerin nicht aufzuzeigen. Die Ausführungen im Zusammenhang mit den erwarteten Verzögerungen…
…anderen Partei darf die Delegierung daher nur ausgesprochen werden, wenn die Frage der Zweckmäßigkeit eindeutig zu Gunsten aller Parteien des Verfahrens gelöst werden kann (RS0046589; RS0046324; RS0046455). 2. Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. Der Verweis des Klägers auf eine Gerichtsstandsvereinbarung ist schon deshalb nicht stichhaltig, weil er selbst die Klage…
…der Delegierung nicht eindeutig zugunsten beider Parteien beantworten, ist dem Standpunkt jener Partei Rechnung zu tragen, die sich gegen die Delegierung ausgesprochen hat (RIS-Justiz RS0046324). Im Zweifel hat es daher bei der gesetzlich begründeten Zuständigkeit zu bleiben (RIS-Justiz RS0046455, 2 Ob 589/87 ua). Hier hat die Beklagte angekündigt…
…eindeutig zugunsten beider Parteien beantwortet werden und widerspricht eine der Parteien der Delegierung, so ist dieser Partei der Vorzug zu geben (RIS-Justiz RS0046455; RS0046471; RS0046324). Im vorliegenden Fall spricht aber die Zweckmäßigkeit eindeutig für die Durchführung des Verfahrens vor dem Gericht, an dem zwei Parteien und die weit überwiegende Anzahl…
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